16
Sep 2009
Ein Haus – zwei Maßstäbe
Themen: Film, TV & Presse, Neues |Ich verstehe das nicht, habe auch nicht die Zeit, es zu recherchieren – aber interessieren würde mich schon, warum der SPIEGEL online einen angeklagten Chefarzt nur mit Initialen nennt, und das Gesicht verpixelt:
Weil: eine halbe Stunde vorher habe ich den aktuellen gedruckten SPIEGEL gelesen, und da wird der Mediziner voll genannt, und auch eine Verpixelung scheint man nicht für nötig gehalten zu haben.
Das sind vermutlich die in letzter Zeit oft behaupteten hohen moralischen und journalistischen Standards der Printpresse…
Das scheint beim Spiegel öfters so gehandhabt zu werden. Bei einem Artikel letztens über ausgebeutete Arbeiter in deutschen China-Imbissen wurde das Beispiel-Foto eines solchen Betriebs (nebst Personal) online nur verpixelt und im Heft ohne Beschränkung gezeigt.
Hatte mich damals auch gewundert.
Würde mich auch interessieren, ob es da rechtliche Unterschiede gibt, bzw. wo dieses Vorgehen begründet liegt. Vielleicht ist es ja eine Art selbstverpflichtung der Online-Redaktion, da im Netz potentiell mehr Menschen diese Inhalte zu Gesicht bekommen, bzw einfacher missbrauchen können?
Trotzdem seltsam…
Ich vermute, der Mediziner hat sich gegen die Namensnennung und den Abdruck des Bildes zur Wehr gesetzt und der Spiegel konnte online schneller reagieren.
Die Erklärung ist einfach: Man weiß doch, dass das Internet ein Hort von Urherber- und sonstigen Rechtsverletzern ist und sowieso nur so wimmelt woller menschlichen Abschaums. Dort ist also die Identität des Abgebildeten unbedingt zu schützen.
Im Papierspiegel ist das nicht nötig. Die Leser dort haben sich bewusst für Qualität entschieden, sie sind anspruchsvoll und ehrwürdig und wissen mit – auch unverpixelten – Bildern umzugehen. Eine Vorverurteilung oder sonstige Fehlreaktionen kommen für sie nicht in Frage, weshalb auch jeder Schutzbedarf wegfällt.
Leider ist es eher die Praxis unverpixelt zu veröffentlichen. Dass man dadurch Gefahr läuft vorzuverurteilen oder die Menschenwürde verletzt, kennen wir nur allzugut von der Bild Zeitung.
In diesem Fall ist der Print schon raus und Anwälte haben sich bemüht das Online Medium zu beeinflussen.
Die Lösung ist doch ganz einfach: Das Internet ist eben kein rechtsfreier Raum!
@Wolfgang Hömig-Groß: Das sind öffentliche Verkehrsmittel auch nicht, und trotzdem können Bekloppte unter den Augen von Sicherheits-Leuten Frauen belästigen und Helfer krankenhausreif schlagen, ohne dass irgendwer ernsthaft belangt wird, weder Täter noch Sicherheitskräfte.
Im Internet kann man ziemlich problemlos nach wie vor Seiten mit rechtswidrigen, rechts- wie linksradikalem Inhalt und Anleitungen zum Sprengsatz-Bau auffinden.
Kein Jurist kümmert sich ernsthaft um das, was richtig oder recht ist. Ob es um den Nachbarschaftsstreit, Mietnomaden, Haustürgeschäfte oder Ehescheidungen geht. Das Einzige, was interessiert, ist, dass der Laden irgendwie läuft. Wer auf der Strecke bleibt, ist egal.
Klingt zwar gut, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sei, ist aber ebenso Fassade wie das Recht im Alltag.
also ich meine mal gehört zu haben,dass spon und spiegel (offline) zwei verschidenene paar schuhe (vonder redaktion her)sind.vielleicht unterscheiden sich da auch die moralischen einstellungen *schulterzuck*
Das wird wohl an der zur Zeit etwas unklaren und arg willkürlichen Rechtslage liegen. Gerade im Internet ist die Gefahr, von irgendwelchen anderenfalls arbeitslosen Anwälten abgemahnt zu werden immer recht groß und vermutlich hat der Spiegel einfach keine Lust mehr, sich mt solchen Ärgernissen auseinanderzusetzen.