04
Jul 2016

Welcome to the neighborhood! (special edition)

Themen: Neues |

Es gibt Neues zu berichten vom Versuch, meinem Roller einen legalen und sicheren Parkplatz zu verschaffen. Dass das in Speyer gar nicht mehr ging, habt ihr ja mitbekommen. Und hier in Baden-Baden sind die Nachbarn auch nicht sehr geschmeidig.

Ich bin dann diese Woche sogar zur Polizei gefahren, wollte den rechtlichen status quo erfahren, bevor es wieder mal Knöllchen hagelt. Ich kam nur bis zum Pförtner, der mir zwar nicht sagen konnte, wo der Roller legal parken darf – dass das allerdings nicht der Bürgersteig ist, das wusste er schon. Ich bezweifle seine Aussage allein deswegen, weil sämtliche Roller hier im Viertel konsequenzfrei auf Bürgersteigen parken. Meine Vermutung ist eher, dass das nur für Roller ab 80 km/h gilt. Der gute Mann verwies mich allerdings an das Bürgerbüro zu verbindlichen Klärung meiner Fragen – und das hatte natürlich schon zu.

Aktuell steht mein Roller hier und so vor einer Kreuzung:

roller

Das ist sehr praktisch, weil der Platz sich eindeutig auf der Straße befindet, aber keinen PKW-Parkplatz beschränkt, weshalb ihn auch niemand beiseite schieben will. Einzige Sorge: Eine Politesse könnte sich in die Notwendigkeit eines Anwohner-Parkausweises verbeißen. Ist aber bisher noch nicht passiert.

Ihr seht es vielleicht: Der Platz ist direkt vor einem kleinen, aber sehr feinen Kaffeeröster angesiedelt. Als ich nun heute morgen nach dem Einkauf meinen Roller dort abstellte, kam gleich der Besitzer heraus geeilt. Unterbrecht mich, wenn ihr das schon mal gehört habt:

“Ist das Ihr Roller?”

Offensichtlich. Aber um des Friedens willen: “Ja.”

“Den haben Sie in den letzten Wochen immer hier abgestellt, oder?”

Ich seufze, mein Adrenalinspiegel meldet sich: “Und?”

JETZT KOMMT’S…

Er lächelt freundlich: “Das ist ganz prima. Die Autos biegen hier nämlich oft über den Bürgersteig rechts ab. Seit Ihr Roller da steht, passiert das nicht mehr.”

Ich bin baff und kann mich gerade noch zurück halten, reflexhaft zu fauchen: “Das schert mich null, was Sie denken!”

Er zeigt auf den Zebrastreifen: “Da haben sie vor ein paar Wochen erst ein Kind angefahren. Alles Rüpel. Aber wegen Ihres Rollers müssen die nun den korrekten Bogen fahren.”

Er lächelt noch mal und verschwindet wieder im Laden.

Wo ist die Versteckte Kamera?



Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest

12 Kommentare
Älteste
Neueste
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
Jojo
Jojo
4. Juli, 2016 10:01

Auf dem Foto sieht das Rollerchen auch so Milchkaffeehellbraun aus, da könnte man schön ein paar Kaffeeböhnchen aufkleben. Dann passt das noch besser zum Umfeld.

Claus
Claus
4. Juli, 2016 10:05

Ja, mit dem Alter wird man geduldiger und hört erst mal hin – die Erfahrung habe ich auch gemacht. Glückwunsch zum Reifegrad!

pa
pa
4. Juli, 2016 10:50

Ist ja eigentlich toll, würde jetzt aber eher um den Roller fürchten.

whocares
whocares
4. Juli, 2016 14:42

Der Pförtner hat Recht (und hat da gegenüber manchen seiner uniformierten Kollegen einen Wissensvorteil – aber dann wiederum; ich weiß nicht, wie’s in BW ist, aber hier im Ruhrgebiet kümmert sich die Polizei eh nicht um ruhenden Verkehr, das ist Angelegenheit der Ordnungsämter).

Im Übrigen erleichtert ein Blick ins Gesetz bekanntermaßen die Rechtsfindung, und zwar hier konkret §12 StVO: Fahrzeuge haben am rechten Seitenstreifen oder rechten Fahrbahnrand zu parken, der Gehweg ist also erst mal verboten, solange kein Schild das explizit erlaubt, das ist auch unabhängig von der Motorisierung oder der Zulassungsart und würde prinzipiell sogar Fahrräder umfassen. Die Nachbarin, die den ganzen Tag eifrig aufpasst, das da keiner die Straße klaut, hat in dem Punkt tatsächlich Recht.

Soweit die Theorie – in der gelebten Praxis werden bei Rollern eigentlich überall beide Augen zugedrückt (genau wie übrigens auch oft bei Pkw, die halb/mit den rechten Reifen auf dem Gehweg stehen, obwohl ohne entsprechende Zusatzbeschilderung genauso wenig erlaubt).

An dem jetzigen Platz für den Roller sehe ich kein Problem, es sei denn, eine vorangehende Beschilderung wäre ein Halteverbot mit Ausnahme der Parkmarkierungen (von denen hinter dem Roller die letzte zu sehen ist) oder das eine verkehrsberuhigte Zone wäre (das sieht baulich aber nicht so aus).

Wortvogel
Wortvogel
4. Juli, 2016 14:51

@ whocares: Danke für die Infos. Das Problem in unserem Viertel ist ja, dass es sich um eine Anwohner-Parkzone handelt und ich keinen Anwohner-Parkausweis für den Roller bekomme. Heißt das, mein Roller BRAUCHT auch keinen Anwohner-Parkausweis und kann trotzdem auf der Straße stehen?

Moss the TeXie
4. Juli, 2016 15:48

Fun fact: Den Laden kenne ich. 😉

Wortvogel
Wortvogel
4. Juli, 2016 16:34

@ Moss: Das ist auch kein Fehler.

Dietmar
4. Juli, 2016 17:26

Das ist ja nett!

T
T
4. Juli, 2016 19:23

Im Normalfall ist Dein Roller PKW gleichzusetzen. Er bräuchte also theoretisch einen Anwohnerparkausweis. Diesen schließen die meisten Kommunen allerdings für Zweiräder aus. Ist bei mir in Potsdam auch so. Die Ordnungsämter drücken allerdings so gut wie immer beide Augen zu, so lange man keinen Parkraum für Autos damit blockiert. Scheint in Deinem Fall ja nicht zu sein. Und wenn Du damit noch was für die Verkehrssicherheit tust, ist doch Alles schick.
Kannst aber sicherheitshalber mal bei Deinem zuständigen Ordnungsamt vorsprechen, um Gewissheit zu bekommen.

Earonn
Earonn
5. Juli, 2016 10:43

Ich find’s vor allem toll, dass der Besitzer nicht einfach nur einen Zettel an den Roller gehängt hat, sondern offensichtlich abwartete, um dir das persönlich zu sagen. Wie nett!

whocares
whocares
5. Juli, 2016 13:28

@wortvogel: T. hat’s schon korrekt geschrieben: Halteverbote, auch solche mit Zusatzzeichen “Anwohner frei” o.ä., gelten für alle Fahrzeuge – Roller wie Autos. Ich gehe auch davon aus, dass hier die Augen zugedrückt werden. Wenn die Stadt trotzdem Knöllchen verteilt, dann würde ich bei dem zuständigen Sachbearbeiter im freundlichen persönlichen Gespräch auf den verweigerten Anwohnerparkausweis hinweisen. Wenn sich dann keine Lösung findet, dann kann man immer noch die großen Wummen auspacken (grober Ablauf: Anwohnerausweis schriftlich beantragen, bei Nichtentsprechen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid fordern und damit Verpflichtungsklage zum zuständigen VG gegen die Stadt anstrengen. Letzteres bitte nur mit professioneller Hilfe machen!).

Wortvogel
Wortvogel
5. Juli, 2016 13:34

@ whocares: Vielen Dank – nun weiß ich deutlich mehr über die Grundlagen und vor allem auch meine Möglichkeiten!