Steuerk(r)ampf
Themen: Neues |Als Selbstständiger hat man es nicht leicht – als Angestellter mit selbstständigen Nebentätigkeiten und Immobilienbesitz noch weniger. Rein steuerlich gesehen. Es gibt einen Grund, warum ich seit 1994 einen Steuerberater habe, dem ich alle drei Monate meine sortierten Belege und Kontoauszüge schicke. Da steckt der Teufel im Detail und man sollte sich keine Fehler erlauben.
Fehler passieren aber. Weil das Leben – im Gegensatz zur Mathematik – nicht immer eindeutig ist. So hatte ich zehn Jahre lang das Dachgeschoss meines Hauses in München korrekt als Arbeitszimmer abgesetzt. Eine Ersparnis, die man sich nicht entgehen lassen sollte. Habe ich auch nicht.
Das Problem: Meine Angaben zur genauen Größe und damit zum Wert des Arbeitszimmers basierend auf dem Gesamtwert des Hauses waren bestenfalls grob geschätzt. Es gab keinen genauen Grundriss und “dank” der Dachschräge und des trapezförmigen Zuschnitts war das auch nicht einfach mit den Zollstock zu eruieren. Ich gab das “pi mal Daumen” an.
Nach meinem Auszug 2011 wurde das Haus vermietet und (da mag ich mich in der Begrifflichkeit falsch erinnern) das Arbeitszimmer aus dem Betriebsvermögen entnommen. Nach zehn Jahren entschied eine (frisch in die Planstelle gerutschte, so meine ich gehört zu haben) Finanzbeamtin, dass man den Wert des Hauses doch mal ganz neu berechnen könne. Also nicht basierend auf dem tatsächlich bezahlten Preis oder dem Zustand (der ziemlich marode war – darum wird ja jetzt kernsaniert), sondern basierend auf allgemeinen Tabellen zum Thema Hauspreise in München. Weil statistische Wahrscheinlichkeiten ja viel aussagekräftiger sind als die Tatsachen vor Ort.
All das bekam ich erst mit, als mir auffiel, dass zwar die Steuererklärung 2012 durch war, aber bei 2011 in meinem Aktenordner eine Lücke klaffte. Mein Steuerberater hakte nach – und ich bekam ein Schreiben, dass man mein Haus (und damit das Arbeitszimmer) neu bewertet habe und für 2011 mit einer Nachforderung von 25.000 Euro zu rechnen sei.
Ja, da freut sich das Konto, da lacht die Portokasse.
Schon ein kurzer Überblick über die vom Amt zur Verfügung gestellten Berechnungsgrundlagen zeigte, dass hier Zustand, Größe und Wert des Hauses völlig an den Realitäten vorbei aus einer Tabelle gepult worden waren. Und bei 25.000 Euro habe ich auch keine Skrupel, meinen Steuerberater zum Widerstand anzustiften. Wir legten also Einspruch ein – mit Schreiben von Handwerkern und Architekten, die den 2011 maroden Zustand des Hauses bestätigten.
Es kam zu einer höchst seltsamen Antwort des Finanzamtes (aus dem Kopf zitiert): Meine Belege seien nicht stichhaltig, die Tabellen des Amtes glaubwürdiger:
Das hat so etwas von Mafia-Sprech. Halt die Klappe, wenn du weißt, was gut für dich ist. Gleichzeitig war es für mich ein Indiz, wie dünn die Faktenlage beim Amt war und wie sehr man eine genaue Prüfung der Nachforderung vermeiden wollte. Ich legte also erneut Einspruch ein, wieder mit Belegen, diesmal Fotos von gebrochenem Parkett, leckender Badewanne, fehlender Dachisolierung, etc.
Die Sache zog sich – wie ihr am aktuellen Datum sehen könnt, über fast vier Jahre. Das Finanzamt zögerte eine Entscheidung hinaus, verwies auf Urlaube und die Prüfung meiner Einwände durch die nächsthöhere Instanz.
Was ich nicht wusste: Das Finanzamt war anscheinend derart versessen darauf, meinen Einspruch nicht hinzunehmen, dass ein umfangreiches Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Satte 17 Seiten lang analysierte man den Häusermarkt, die Entwicklung des Viertels, den Zustand meines Hauses vor und nach meinem Auszug, etc. 17 Seiten und vermutlich tausende Euro an Steuergeldern, um eine Forderung zu untermauern, die man vielleicht erst NACH einem solchen Gutachten hätte stellen sollen.
Es ist dabei nur eine Randnotiz, dass man sich auch im Rahmen des prallen Gutachtens keine Mühe machte, das Haus mal zu besichtigen.
Und so kam das Gutachten der “Fachstelle für Grundstückswertermittlung für Oberbayern I beim Finanzamt München, Abteilung Körperschaften” zum Schluss, dass ich zwar die Quadratmeterzahl des Dachgeschosses zu ungenau und schwankend angegeben hatte (mittlerweile gab es für die Sanierung ja einen Grundriss) und dass der Wertverlust durch meine Anwesenheit geringer als gedacht sei, aber dass die ursprüngliche Forderung des Amtes letztlich doch etwas zu hoch ausgefallen sei.
Ende vom Lied: Das eine Amt bescheinigte dem anderen Amt, dass man nicht 25.000, sondern maximal 7.000 Euro nachfordern könne.
Ich besprach das mit meinem Steuerberater. Ich war zwar immer noch der Meinung, dass die Nachforderung gänzlich ungerechtfertigt sei, aber da das Haus fast fertig saniert ist, kann ich den Ist-Zustand von 2011 nicht mehr durch ein neues Gutachten belegen lassen – und das sollte ich haben, wenn ich die Sache vor Gericht ausfechten möchte. Zudem bestand keine Garantie, dass ich tatsächlich gewinnen würde. Es winkten hohe Kosten und jahrelanger Ärger. Also machte ich mental ein Häkchen hinter die Sache und ließ dem Finanzamt mitteilen, dass ich mit der reduzierten Nachforderung einverstanden sei. Im Juni 2015 konnte damit der Steuerbescheid 2011 endlich wirksam werden.
So etwas wirft Fragen auf: Wie kann ein Finanzamt solche Forderungen am grünen Tisch stellen, ohne auf die konkreten Fakten eingehen zu müssen? Kann man solche Beamten nicht wegen Amtsmissbrauchs haftbar machen? Müsste es, wenn ein anderes Amt die Fehleinschätzung belegt, nicht so etwas wie eine Entschädigung geben? Eine Entschuldigung wenigstens? Eine Übernahme der Kosten meines Steuerberaters?
Nein nein, andersrum wird ein Schuh draus: Auf die letztlich zu zahlenden 6.500 Euro muss ich tatsächlich satte 6,5 Prozent Zinsen zahlen, alles in allem noch mal 399 Euro. Ich habe das Geld dem Amt ja quasi seit 2011 vorenthalten. “Ein laufendes Verfahren” scheint hier nicht zu gelten.
Was lernen wir daraus? Der Staat ist frech und gierig. Aber er ist nicht unangreifbar, der Steuerbescheid kein unanfechtbares Urteil, der Weg durch die Instanzen nicht immer hoffnungslos. Choose your battles – don’t start them, but always finish them.
Wäre ich ein Pessimist, würde ich mich über die fast 7000 Euro ärgern.
Als Optimist würde ich mich freuen, 18.000 Euro weniger als ursprünglich veranschlagt zahlen zu müssen.
Als Realist bin ich einfach nur wieder fassungslos.
6,5% Zinsen??? Welcher Wunschrenditeträumer durfte sich den den Satz ausdenken?
Merke: wenn das Finanzamt dringend vor weiteren Einspruch abrät, wird es Zeit, Einspruch einzulegen.
Mich würde es nicht wundern, wenn das Finanzamt die meisten Insolvenzen von Freiberuflern auf dem Kerbholz hat. Ob es bei denen im Kopf zumindest ab und an ankommt, dass sie mit Existenzen spielen?
Kleines Update: Damit keiner denkt, ich würde mir das zusammen faseln, habe ich den relevanten Ausschnitt aus dem Schreiben des Finanzamts in den Beitrag genommen.
Typische “Wir haben immer recht” Mentalität.
Ist wirklich überall gleich, egal ob Amtsstube, Beitragsstelle etc..
Vor allem immer gleich patzig, wenn es nicht nach ihrem Willen geht. (Bei der Beitragsstelle kann man wenigstens denen böse grinsend einen Austrittsbescheib vorlegen, aber Beamte sind ja von Natur aus Ironie/Humor resistent..)
@Einspruch: Hier juckt es mir in den Fingern etwas aus einem bestimmten Game Soundtrack zu spamen, ich lasse es aber lieber…^^
Bei sowas fällt mir immer nur noch das hier ein:
https://www.youtube.com/watch?v=asobojZWu8o
“Wozu haben Sie einen Firmen-LKW angemeldet?”
Frage einer Betreibsprüferin and meinen Vater zu seiner Firma für Fahrzeugverleih an Filmproduktionen und Handel mit Ersatzteilen.
Bei Zinssatz von 0,5% nach Abgabenordnung wäre Einkommensteuer des Jahres 2011 bei einem aktuell ergehenden Bescheid nach Abzug der 15 Monate Karenzzeit mit insgesamt 13% zu verzinsen (12% bis 31.3.2015 und weitere 0,5% für jeden vollen Monat). Es handelt sich um einen “typisierenden pauschalierten Zinssatz”, der unabhängig vom Kapitalmarktzins ist, jedoch auch zugunsten des Steuerpflichtigen angewendet wird. Immerhin ist der SolZ nichtzu verzinsen.
Kleiner Hinweis noch – hat der StB dann für die Folgejahre die AfA-Bemessungsgrundlage für die Vermietungseinkünfte entsprechend erhöht?
Ist mir leider auch nur allzu gut bekannt. Bei Steuerangelegenheiten lohnt sich ein Einspruch allerdings fast immer, allerdings sollte man sich unbedingt einen Fachmann dazuholen.
Und bei Uli Hoeneß wurden Steuerschulden in Millionenöhe zu seinen Gunsten geschätzt und nach ein paar Tagen Verhandlung der Deckel drauf gemacht…
@Uli: Kann man nicht vergleichen, Hoeneß stand immerhin vor Gericht und war in Untersuchungshaft, was dann doch noch etwas härter ist. Zu seinen Gunsten wurde auch nichts geschätzt, es fehlte schlichtweg an ausreichenden Beweisen.
Auffallend ist aber schon, dass hier jemand schreibt, dem anscheinend überall und jederzeit derartige Dinge passieren. Ist es da weit hergeholt, Sprüche von Wäldern und vim Reinrufen in selbige zumindest mal ins Gedächtnis zu rufen?
In den Kommentaren wird dann schon mal direkt ganz pauschal “das Finanzamt” als Schuldiger für “die meisten Insolvenzen von Freiberuflern” gemacht. Da ist nach den bösen Postlern direkt die nächste Berufsgruppe mit Stempel versehen und gebrandmarkt.
Ich setze dem wenigstens mal meine Geschichte entgegen: Selbständig seit fünf Jahre, alle Probleme mit der Steuererklärung durch kurze, freundliche Telefonate und eins durch ein längeres, freundliches Gespräch vor Ort geklärt.
Ist aber wahrscheinlich einfach nur Glück und der Wortvogel ist in Wirklichkeit genauso freundlich und offen wie ich, nur in seinen Texten stellt er sich anders dar. Als so eine Art Stilmittel.
@blaupause: Ja, ist er. Freundlich und offen habe ich ihn kennen lernen dürfen 🙂
@ blaupause: Ich hatte von 1988 bis 2011 keine Probleme mit der Steuer – your point being?
> Mich würde es nicht wundern, wenn das Finanzamt die meisten Insolvenzen von Freiberuflern auf dem Kerbholz hat.
Kannst du das ein bisschen mit Fakten untermauern statt mit einem “ich meine also ist es so”. Die Fälle, die ich so kenne sind die, wo der Freiberufler ein Gewerbe aufgemacht hat und erst beim ersten Bescheid des Finanzamtes feststellt, dass er eigentlich Geld für den Vorsteuerabzug hätte beiseitelegen sollen.
Die dann bald darauf folgenden Kontenpfändungen können dann existenziell werden, dem Finanzamt würde ich hierfür aber nicht unbedingt die Schuld geben wollen.
Gott, wie niedlich! Fünf Jahre Selbständigkeit? Das ist ja ein überreicher Fundus an Erfahrung …
Kleine Finanzamtsgeschichte hätte ich auch: Ein Kollege hatte einen echten Hit geschrieben. Partymusik mit alberner Perfomance. Wenn ich den Titel nennen würde, würde den wohl jeder über 40 hier kennen. Als sich zeigte, dass das Ding laufen wird, hatte er schlagartig einen Haufen Co-Autoren, die mitkassierten. Von dem Erfolg blieb bei ihm finanziell wenig hängen, aber er versuchte, das um die Steuer herumzubekommen. Das Finanzamt kam ihm auf die Schliche, die Höhe des Einkommens als Musiker wurde geschätzt. Das Ergebnis war, dass er an dieser Schätzung ca. zwanzig Jahre abzahlte, mit 56 Jahren starb, weil er keine Krankenversicherung finanzieren konnte. Gerade als die abschließende Pfändung gegen ihn durch war.
Es ist natürlich! nicht repräsentativ aber bei den “Küchenchefs/-profis” oder “Rach”gibt es Gastronomen die weder Wareneinsatz noch Preise inklusive ihrer sonstigen Kosten kalkulieren können-wenn dann der Steuerberater monatelang nichts vom Klienten hört oder/und Kartons mit Quittungen bekommt-dann habe ich kein Problem mir vorzustellen warum Selbstständige auf die Nase fliegen.
Anscheinend wird selten in der Schule vermittelt wann man sich Profis zu Rate zieht und das solche überhaupt gibt!
Wird grade angergt “Alltagswissen in die Penne”.
Es kann auch niemals Schaden (oder doch?) ab und zu mit dem Finanzamchef zuverkehren 😉
Habe mich nicht an obiges gehalten und habe wg Erbschaftsteuer ne Zwangsversteigerung an der Backe.Thats Life.
@ Martin Däniken: Das habe ich vor einiger Zeit schon gefordert:
“Schulfach Lebenskunde
Ich halte das oft geforderte „Schulfach Medienkompetenz“ für zu knapp gedacht. Was fehlt, ist ein Schulfach, in dem die Schüler grundlegende Funktionsweisen der Gesellschaft lernen, die sie außerhalb der Schulmauern erwartet. „Was ist eigentlich eine Steuererklärung?“ gehört ebenso dazu wie „Wie funktioniert eine Waschmaschine?“ und „Wie bindet man eine Krawatte?“. Mir ist klar, dass damit Erziehungsaufgaben übernommen werden, die normalerweise beim Elternhaus liegen – aber da hakt es eben zu oft.”
https://wortvogel.de/2014/04/das-wortvogel-manifest-wofuer-ich-stehe-1/
Zu Meiner Zeit [TM] wurde in Sozialkunde das Ausfüllen einer Steuererklärung behandelt (inkl. Prüfung). Allerdings nur den Teil, den man als Angestellter auszufüllen hat, der von der Lohnsteuerkarte abschreibbar ist. Selbständigkeit kam da im Lehrplan nicht vor (ausser das Auflisten der verschiedenen Firmenformen). Wie soll das auch in irgendeiner Form gelehrt werden können? 60% der weltweit gedruckten Bücher zum Thema Steuerrecht ist auf deutsch…
@Torsten: Wenn die Fragen zum Schluss nicht nur zum ranten waren (volles Verständnis), sondern ernstes Interesse zeigen, kann ich versuchen, ein paar zu beantworten.
“Wie kann ein Finanzamt solche Forderungen am grünen Tisch stellen, ohne auf die konkreten Fakten eingehen zu müssen?”
Erstmal gar nicht. Bei der Teilwertermittlung (darum handelt es sich hier) gilt grundsätzlich Einzelfallbetrachtung vor Pauschalansatz. Was das Amt ja letztendlich auch beachtet hat, als es bei der Fachstelle für Grundstückswertermittlung das Verkehrswertgutachten in Auftrag gegeben hat. Was aber falsch war: Das Finanzamt hätte das Einspruchsverfahren ruhen lassen müssen, bis das Gutachten da ist. Da wollte wohl jemand wieder nen Fall vom Tisch kriegen ohne nachzudenken. Hast du eigentlich der pauschalen Wertfeststellung leidglich widersprochen, oder hast du einen eigenen Wertansatz vorgelegt? Den braucht das Amt nämlich, wenn es vom pauschalen Wertansatz abweichen will und noch kein Verkehrswertgutachten erstellt wurde.
Kann man solche Beamten nicht wegen Amtsmissbrauchs haftbar machen?
Kurz: Nein. Amtsmissbrauch kennt das deutsche Recht nicht mehr. Der Straftatbestand wurde vom Führer aufgehoben. Kein Witz.
Allerdings gibt es verwandte Straftatbestände, die allerdings eine persönliche Bereicherung des Amtsträgers voraussetzen, und so wichtig sind du und ich nicht, dass die Freude uns zu ärgern schon Geld wert ist.
Wenn du jedoch auf die Amtshaftung anspielst: Ja, die gibt es, und da ist die Rechtsprechung grundsätzlich eher auf Seiten des Steuerpflichtigen. Dein “Schaden” beschränkt sich allerdings auf die Beratungskosten. Jetzt stellt sich als erstes die Frage: Hättest du kein Rechtsbehelfsverfahren angestrengt, wenn das FA direkt nur 7.000 € Nachzahlung verlangt hätte. Denn nur dann ist die ursprüngliche Nachforderung in Höhe von 25.000 € kausal für deine entstandenen Beraterkosten. Und das einem Richter glaubhaft zu machen, wird doch eher schwer.
“Müsste es, wenn ein anderes Amt die Fehleinschätzung belegt, nicht so etwas wie eine Entschädigung geben?”
Das Verkehrswertgutachten belegt, dass der pauschal ermittelte Wertansatz nicht dem individuell ermittelten Wertansatz entspricht. Das ist nicht m.E. “Breaking News” genug für Schadensersatz.
“Eine Entschuldigung wenigstens?”
Die würde man sich sicherlich öfter mal wünschen. Deine realen Chancen darauf kannst du leider sicher selbst erahnen. Aber für bayrische Finanzbeamte war es schon eine Revolution, als unter den Anschreiben an die Steuerpflichtigen plötzlich “Mit freundlichen Grüßen” stehen sollte.
“Eine Übernahme der Kosten meines Steuerberaters?” s.o.
Und um noch Anmerkungen aus den Kommentaren anzugreifen:
“6,5% Zinsen??? Welcher Wunschrenditeträumer durfte sich den den Satz ausdenken?”
Jemand der, als der allgemeine Zinssatz der Abgabenordnung (AO) auf 6 % p.a. festgelegt wurde und der tatsächliche Marktzins bei 12 % p.a. lag, gedacht hat “Gehen wir das ganze mal niedrig an”. Dass sich seitdem am AO-Zinssatz nichts geändert hat, hat das BVerfG für ordnungsgemäß erklärt. Funktioniert übrigens in beide Richtungen. Hätte Torsten die ursprünglichen 25.000 € gezahlt, hätte er jetzt die Differenz in Höhe von 18.000 € schön mit 6 % p.a. verzinst bekommen. Dass er die Kohle sehr wahrscheinlich nicht hatte, steht dabei auf nem anderen Blatt, aber bei Kapitaleinkünften gilt leider das Sprichtwort vom Teufel und den Haufen.
“Mich würde es nicht wundern, wenn das Finanzamt die meisten Insolvenzen von Freiberuflern auf dem Kerbholz hat.”
Freiberufler gehen eher selten in Inso, dann schon eher Gewerbetreibende. Da sind arme Hunde und Pechvögel genau so darunter wie gescheiterte Steuerhinterzieher und Idioten, die Insolvenz fast schon als Beruf betreiben. Da ist das Mitleid bei mir eher ungleich verteilt.
@ Mercury: Die Fragen waren natürlich pauschalisiert und frustgesteuert, aber trotzdem ist das super, dass du so ausführlich drauf geantwortet hast. Vielen Dank dafür.
Es hat sich mittlerweile herausgestellt, dass der Ablauf wohl so war:
– Der Beamte/die Beamtin in München hat nach zehn Jahren, in denen konkrete Informationen zum Wert des Hauses vorlagen, auf den Pauschalansatz “umgeschaltet”.
– Ich habe immer ausreichend Unterlagen zur Einzelfallbewertung vorgelegt.
– Ich bin nach Speyer umgezogen. Der Beamte/die Beamtin in Speyer, bei der Verfahren auf dem Tisch landete, entschied sich, das Verkehrswertgutachten in Auftrag zu geben.
Meine Vermutung: Der Beamte/die Beamtin in München hätte das alles auf Gedeih und Verderb durchgezogen.