28
Nov 2008

Supermodel vs. Arbeitsloser – Heidi Klum gnadenlos! (NACHTRAG)

Themen: Film, TV & Presse, Neues |

klumDie Hamburger Morgenpost hat die Story ausgegraben, BILD hat sie übernommen – Supermodel Heidi Klum verklagt einen Arbeitslosen aus Chemnitz auf 143.000 Euro Schadenersatz, weil er ein Foto von ihr zur Werbung für eine Party verwendet hat.

Die stinkreiche Heidi! Einen arbeitslosen Ossi!

Gefehlt hat mir bei dieser typischen “David gegen Goliath”-Geschichte in der Titelzeile eigentlich nur noch der Vorsatz “Gemein!”. Reich gegen arm, West gegen Ost, die Schöne gegen den Hässlichen – die Rollen sind fast so gut verteilt, wie BILD es vorgibt.

Dahinter steckt Günther Klum. Der macht sowas gerne. Er wittert überall den unangemessenen, weil unbezahlten Mißbrauch der Popularität seiner Tochter. Das Recht legt er in solchen Fällen gerne zu seinen Gunsten aus, und schreibt auch schon mal Protestnoten an Chefredakteure, wenn ihm Journalisten unbotmäßig auf die Zehen getreten sind. Alles für Heidi, natürlich. Ein ideales Feindbild für die Internet-Community.

Man möchte also durchaus auf der Seite von “Heinz F. (44)” stehen. Allein – es geht nicht.

Zwei Schritte zurück bitte.

Es wurde (bisher) niemand verklagt, wie das u.a. die BILD-URL suggeriert. Und schon gar nicht von Heidi Klum (die vermutlich und hoffentlich Besseres zu tun hat). Wie es aussieht, hat ein Anwalt im Auftrag von Heidis Vater und Manager Günther Klum eine Rechnung für die nicht abgesprochene Nutzung des Bildes verschickt. Ein ganz normaler Vorgang.

“Heinz F. (44)” hingegen bereitet mir deutlich mehr Kopfzerbrechen. Zuerst einmal hätte ich gerne die Frage beantwortet, wieso ein Arbeitsloser für das Plakat einer kommerziellen Tanzveranstaltung verantwortlich ist. Ob ihm nicht klar war, dass man das Bild der teuersten Werbeikone des Planeten nicht einfach neben ein paar regionale Biermarken montieren darf. Und ob 143.000 Euro Strafe nicht angemessen sind für so eine saublöde Ausrede: „Das Foto stand ohne Copyright und Honorarforderung im Netz“.

Was aber noch wichtiger ist: Der Fall hat durchaus Präzedenz-Charakter. Ich gehe hier in München täglich an Plakaten vorbei, die für Clubs, Discos, und Veranstaltungen werben – mit Bildern von Eva Longoria, Jessica Biel, Jessical Alba, und Scarlett Johannsson. Schon oft habe ich mich gefragt, wie die damit durchkommen – ich bin keine Sekunde lang davon ausgegangen, dass hier für die Verwertungsrechte der Bilder bezahlt wurde. Und der aktuelle Fall scheint das zu belegen: Die Macher der Plakate klauen einfach ein hoch aufgelöstes JPG im Internet, und photoshoppen das zu ihrem Logo dazu.

Das. Geht. Nicht.

Wenn jemand ein Internet-Bild mit Quellen-Angabe klein auf seinem Blog zeigt, ist das zwar auch nicht koscher, meistens aber ohne kommerziellen Hintergrund, und leicht zu ändern. Eine stadtweite Plakatkampagne mit einem Star, der normalerweise sechsstellig für die Zurschaustellung seines Dekolletés kassiert, spielt in einer anderen Liga. Und da schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Man kann über die Höhe der Forderung sicher diskutieren (der Anwalt geht vermutlich nicht davon aus, von einem Arbeitslosen tatsächlich 143.000 Euro zu bekommen), aber in der Sache geht es um eine besonders schwere Verletzung von Bildrechten. In einem ähnlichen Fall verklagt Stripperin Dita von Teese derzeit einen Buchverlag.

Ich sag’s ungern: Günther Klum handelt richtig. Und andere werden es ihm nachmachen.

NACHTRAG 28.11., 18.50 Uhr: Da schau her, das ging aber schnell – nun ist in der Kopfzeile nicht mehr von einer “Klage” die Rede, und der Arbeitslose ist auch zu einem “Partyveranstalter” und sogar “Unternehmer” mutiert.



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17 Kommentare
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PhilipS
PhilipS
28. November, 2008 15:34

Ich frag mich ob es da den Richtigen trifft…Heinz F. oder nicht vielleicht besser den Veranstalter der Party der einerseits ein attraktives Plakat haben, andererseits höhere Ausgaben scheut und einen Arbeitslosen engagiert. Der durch fehlendes Bildmaterial und/oder Fachkenntniss das Internet erkundet.
Dass die Dame auf dem Bild Heidi Klum war, sollte dem Veranstalter klar gewesen sein und dass mit Promis zu werben ordentlich kostet genauso. Am Ende war auch dieser der hauptsächlich Profit tragende und vermutlich die Person die das Plakat abgesegnet hat.

Es verhält sich nun rein rechtlich gesehen vermutlich anders und es lässt sich schwer beweisen dass der Veranstaltert wusste dass die Nutzung nicht abgesprochen ist, aber fair ist das nicht.

Wortvogel
Wortvogel
28. November, 2008 15:40

@ PhilipS: Natürlich trägt der Veranstalter Mitverantwortung, aber wie ich bereits geschrieben habe: wie “arbeitslos” kann Heinz F. sein, wenn er Plakate für kommerzielle Veranstaltungen fertigt? Und natürlich hält sich der Anwalt der Klums erst mal an den Typen, der das Plakat gezimmert hat – würde mich wundern, wenn der Veranstalter nicht auch noch in die Pflicht genommen würde.

Lari
Lari
28. November, 2008 16:13

Nur weil BILD schreibt, der Herr sei “arbeitslos”, muss das ja nicht stimmen. Vielleicht ist er ja Selbständiger ohne ausreichendes Einkommen und damit nach offizieller Lesart eben auch Hartz IV – Empfänger (aber selbst wenn mit der Beschäftigung des fraglichen Herrn alles seine Ordnung hat – wie doof muss man denn sein, nicht nur ein geschütztes Bild kommerziell zu vervielfältigen, sondern als Motiv auch noch jemanden zu wählen, dessen Management A) erfahrungsgemäß in dieser Hinsicht keinen Spaß versteht und B) anders als die Vertreter der Damen Alba, Biel und Johannsson, im gleichen Land wie der Bilderdieb lebt und die Geschichte deswegen höchstwahrscheinlich mitbekommt?)

Wortvogel
Wortvogel
28. November, 2008 16:18

@ Lari: Darauf wollte ich hinaus – ich vermute, hier sind ein paar relevante Fakten unterschlagen worden, und der Rest der Geschichte wurde “aufgemotzt”. Man beachte, dass außer in der URL und der Kopfleiste des Browsers das Wort “Klage” gar nicht auftaucht. Es wird auch nicht gesagt, ob “Heinz F. (44)” das zum ersten oder einzigen mal gemacht hat (ich vermute nicht). Und aus diesen Gründen behalte ich mir vor, mein Mitleid oder meine Empörung erstmal hintenan zu stellen.

Dass “Heinz F. (44)” nicht wusste, mit wem er sich bei Günther Klum anlegt, das finde ich verzeihbar.

Mencken
Mencken
28. November, 2008 17:12

Ich frage mich eher, welcher Veranstalter einen 44-jährigen seine Werbung machen läßt.

Lars
Lars
28. November, 2008 17:23

Das scheint aber durchaus “normal” zu sein. Ich habe vor einem Jahr ein Modegeschäft in einem Kaff hier in der Nähe gesehen, welches sich “Friends” nannte. An sich ja nichts schlimmes, wenn allerdings die Schriftart und die Gestaltung (farbige Punkte zwischen den Buchstaben) mit der gleichnamigen Serie übereinstimmen, denke ich mir schon meinen Teil. Und ich glaube nicht, dass Warner da zugestimmt hat…

Wortvogel
Wortvogel
28. November, 2008 17:27

@ Lars: Mach dir einen Spass, geh in den Laden, stell dich als “Herr Meier von Warner Deutschland” vor, und frage mal nach der Lizenz. Ergebnis dokumentieren, und hier als Kommentar posten! 🙂

Der Postillon
28. November, 2008 19:08

Obwohl man zur Zeit ja schon fast dankbar sein muss, wenn Bild sich auf die Seite eines Arbeitslosen stellt anstatt ihn als asozial darzustellen…

Thorsten H.
Thorsten H.
28. November, 2008 19:46

Zum Nachtrag:
Mal wieder ein Interessantes Beispiel, wie schnell sich “Fakten” doch ändern können….

Paddy-o-
Paddy-o-
28. November, 2008 21:28

Ich habe vor ein paar Jahren ein ähnliches Plakat für eine unserer Abi-Partys gemacht.
Wir waren da aber schlau genug das Model wenigstens so zu platzieren, dass man das Gesicht nicht erkannte, bzw haben das Foto danach ausgewählt.
Hätte im Extremfall aber wohl auch nix gebracht 😉

Wie der Vogel schon sagt, das ist auch bei größeren Partys Gang und Gebe und in den wenigsten Fällen wird da wohl für das Bildmaterial gezahlt werden.

Aber bei der Fülle an Zeugs im Bilderhimmel “Internet” wird sich das auch so schnell nicht ändern.
Es ist und bleibt ein Drahtseilakt…

Wortvogel
Wortvogel
28. November, 2008 21:32

@ Paddy: Ich denke, die Grenze ist klar überschritten, wenn man die Bilder aus der virtuellen Welt holt, um in der realen damit Geld zu verdienen (oder zu sparen, wie in diesem Fall). Der Playboy kann seine Fotostrecken ja auch nicht mit dem füllen, was er auf irgendwelchen Pornoseiten findet…

Paddy-o-
Paddy-o-
28. November, 2008 21:45

@ Torsten: Na DAS wäre doch mal toll! ^^

Natürlich, die Grenze ist absolut überschritten!
Die Rechtslage ist da mehr als eindeutig.

Mit Drahtseilakt meinte ich auch die eindeutig illegale, öffentliche Nutzung von Bildmaterial in Verbindung mit der Hoffnung dass es keinem der Verantwortlichem auffällt, bzw diese juckt.

Der Typ mit dem Bleistift
29. November, 2008 21:19

Ich fürchte, das ist ohnehin nur die Spitze des Eisbergs. Die Gedankenlosigkeit mit der digitale Inhalte im Internet genutzt, ohne Genehmigung aufbereitet und im schlimmsten Falle auch dreist verwertet werden, ist ja bereits länger ein Thema.

Ich habe mich anfangs auch von der Plattheit der “Raubkopierer sind Kriminelle”-Spots im Kino abgestoßen gefühlt. Die sollten allerdings auch gar nicht intelligent oder witzig sein, sondern verfolgten nur ein einziges Kommunikationsziel: Raubkopierer SIND Kriminelle. Punkt.

Es wird vielleicht Zeit, eine ähnliche Kampagne auch für andere digitale Inhalte zu entwerfen.

meistermochi
29. November, 2008 22:16

trotz allem wäre hier milde angebracht. und 4300 euro würden auch verdammt weh tun. zumindest kein leben zerstören.

Lindwurm
1. Dezember, 2008 00:24

Ok, ich bin weder ein Supermodel, noch ein milliardenschwerer Unterhaltungskonzern, aber: Ich stoße öfters mal auf Websites oder Blogs, die ungefragt von mir geschriebene Artikel veröffentlichen. Fuchtig werde ich nur dann, wenn Quellenangabe bzw. der Hinweis auf die Autorenschaft fehlen. Wenn aber jemand meint, unbedingt einen meiner Texte copypasten zu müssen, dann soll er das machen. Immerhin wurde ich für das Verfassen der betreffenden Artikel bereits bezahlt, und ein – wenn auch unautorisierter – “Nachdruck” ist eine feine Werbung. Wenn also eine Klum, die obszön viele Millionen damit verdient, ihren Arsch in die Kamera zu halten, und deren Marktwert davon abhängt, dass dieser Arsch möglichst oft zu sehen ist, gleich die werte Anwaltszunft in Bewegung setzt, bloß weil sie meint, es könnten ihr ein paar Groschen imaginärer Verlust entstehen, dann finde ich es einfach nur affig und kleinlich und arschlöchrig. Sicher, das Gesetz ist auf Klums Seite, bzw auf jener ihrer Sachwalter (har har), aber ich finde dieses Ich-Krieg-Den-Hals-Nicht-Voll-Syndrom einfach nur abstoßend, sorry.

Wortvogel
Wortvogel
1. Dezember, 2008 00:31

@ Lindwurm: Das ist zu kurz gedacht – die Klum lebt davon, dass sie für ihre Arbeit (bzw. ihre Popularität) bezahlt wird. Wenn man die aber auch einfach ungefragt und unbezahlt nutzen kann, dann sinkt der Marktwert. Der Vergleich mit deinen Artikeln hinkt, weil in diesem Fall ein Produkt nicht bezahlt wird. Vergleich es eher damit: Wenn du ein Buch schreibst, bekommst du ein Honorar, und eine Gewinnbeteiligung. Das Honorar sackst du ein, wenn das Werk gedruckt wird. Und dann kommt keine Gewinnbeteiligung, weil irgendwer ein PDF davon auf seine Webseite zum Download stellt. Wärst du nicht stinkig? Und wieso ist das abhängig von der Frage, wieviel Geld du sowieso schon hast? Diese These, dass reiche Leute sich nicht so aufregen sollten, wenn sie abgezockt werden, ist komplett albern.

Lindwurm
1. Dezember, 2008 02:16

@ Wortvogel: Nein, albern sind die Versuche, imaginäre Verluste als reale zu verkaufen. Du weißt sicher, dass es etliche Berechnungen gibt, wonach es für die Verkaufszahlen sogar förderlich ist, wenn die Leute über den illegalen Umweg über “Raubkopien” Blut geschmeckt haben und dann eher bereit dazu sind, für das real thing Geld auszugeben. Und ja, ich stehe dazu, dass es einen moralischen Unterschied macht, ob ein halb verhungerter Schriftsteller um Tantiemen beschissen wird, oder eine Multimillionärin ein paar Euro weniger kassiert. Rechtlich ist die Sache eindeutig, das ist richtig, denn das Gesetz macht aus gutem Grund keine Unterschiede zwischen Otto Habenichts und Heidi Klum. Dennoch finde ich es lächerlich, wenn Personen, die dermaßen viel Kohle haben, dass sie keinen einzigen Tag mehr arbeiten müssten, sich aufführen, als ginge es an ihre Existenz, wenn irgendein Hungerleider auf ihre Kosten ein paar Euro verdient. Das Internet hat vieles verändert, unter anderem fundamental die Distributionswege und die Anforderungen an die Marketingabteilungen. Gerade die jüngsten Quartalsberichte der großen Musikkonzerne haben gezeigt, dass jene Firmen Verluste schrieben, die besonders intensiv gegen die Realität der Neuen Medien ankämpfen, während diejenigen, die kapiert haben, wie man Content userfreundlich verkaufen kann, fette Gewinne machen. Auf unserer Branche bezogen: Wer gut gemachte ebooks zu vernünftigen Preisen anbietet, der kann die auch verkaufen, und zwar trotz einer gewissen Anzahl an freeloadern durchaus gewinnbringend. Gute Internetauftritte von Zeitungen sind ebenfalls cash-cows. Auf der Strecke werden aber all jene Dinos bleiben, die meinen, das Rad der Zeit zurückdrehen zu können. Kurz: Rechtlich ist diese Klum-Sache eindeutig, doch so, wie die liebe Heidi langsam zu alt wird für die Rolle als Wichsvorlage, wird auch das Beharren auf Standards der Vorinternetzeit immer lachhafter und kontraproduktiver.