Die Hamburger Morgenpost hat die Story ausgegraben, BILD hat sie übernommen – Supermodel Heidi Klum verklagt einen Arbeitslosen aus Chemnitz auf 143.000 Euro Schadenersatz, weil er ein Foto von ihr zur Werbung für eine Party verwendet hat.
Die stinkreiche Heidi! Einen arbeitslosen Ossi!
Gefehlt hat mir bei dieser typischen “David gegen Goliath”-Geschichte in der Titelzeile eigentlich nur noch der Vorsatz “Gemein!”. Reich gegen arm, West gegen Ost, die Schöne gegen den Hässlichen – die Rollen sind fast so gut verteilt, wie BILD es vorgibt.
Dahinter steckt Günther Klum. Der macht sowas gerne. Er wittert überall den unangemessenen, weil unbezahlten Mißbrauch der Popularität seiner Tochter. Das Recht legt er in solchen Fällen gerne zu seinen Gunsten aus, und schreibt auch schon mal Protestnoten an Chefredakteure, wenn ihm Journalisten unbotmäßig auf die Zehen getreten sind. Alles für Heidi, natürlich. Ein ideales Feindbild für die Internet-Community.
Man möchte also durchaus auf der Seite von “Heinz F. (44)” stehen. Allein – es geht nicht.
Zwei Schritte zurück bitte.
Es wurde (bisher) niemand verklagt, wie das u.a. die BILD-URL suggeriert. Und schon gar nicht von Heidi Klum (die vermutlich und hoffentlich Besseres zu tun hat). Wie es aussieht, hat ein Anwalt im Auftrag von Heidis Vater und Manager Günther Klum eine Rechnung für die nicht abgesprochene Nutzung des Bildes verschickt. Ein ganz normaler Vorgang.
“Heinz F. (44)” hingegen bereitet mir deutlich mehr Kopfzerbrechen. Zuerst einmal hätte ich gerne die Frage beantwortet, wieso ein Arbeitsloser für das Plakat einer kommerziellen Tanzveranstaltung verantwortlich ist. Ob ihm nicht klar war, dass man das Bild der teuersten Werbeikone des Planeten nicht einfach neben ein paar regionale Biermarken montieren darf. Und ob 143.000 Euro Strafe nicht angemessen sind für so eine saublöde Ausrede: „Das Foto stand ohne Copyright und Honorarforderung im Netz“.
Was aber noch wichtiger ist: Der Fall hat durchaus Präzedenz-Charakter. Ich gehe hier in München täglich an Plakaten vorbei, die für Clubs, Discos, und Veranstaltungen werben – mit Bildern von Eva Longoria, Jessica Biel, Jessical Alba, und Scarlett Johannsson. Schon oft habe ich mich gefragt, wie die damit durchkommen – ich bin keine Sekunde lang davon ausgegangen, dass hier für die Verwertungsrechte der Bilder bezahlt wurde. Und der aktuelle Fall scheint das zu belegen: Die Macher der Plakate klauen einfach ein hoch aufgelöstes JPG im Internet, und photoshoppen das zu ihrem Logo dazu.
Das. Geht. Nicht.
Wenn jemand ein Internet-Bild mit Quellen-Angabe klein auf seinem Blog zeigt, ist das zwar auch nicht koscher, meistens aber ohne kommerziellen Hintergrund, und leicht zu ändern. Eine stadtweite Plakatkampagne mit einem Star, der normalerweise sechsstellig für die Zurschaustellung seines Dekolletés kassiert, spielt in einer anderen Liga. Und da schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Man kann über die Höhe der Forderung sicher diskutieren (der Anwalt geht vermutlich nicht davon aus, von einem Arbeitslosen tatsächlich 143.000 Euro zu bekommen), aber in der Sache geht es um eine besonders schwere Verletzung von Bildrechten. In einem ähnlichen Fall verklagt Stripperin Dita von Teese derzeit einen Buchverlag.
Ich sag’s ungern: Günther Klum handelt richtig. Und andere werden es ihm nachmachen.
NACHTRAG 28.11., 18.50 Uhr: Da schau her, das ging aber schnell – nun ist in der Kopfzeile nicht mehr von einer “Klage” die Rede, und der Arbeitslose ist auch zu einem “Partyveranstalter” und sogar “Unternehmer” mutiert.